Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klare Regeln für
Ticketing.
Diese AGB regeln den Ticketkauf über EVANU sowie die Ticketing-Dienstleistungen für Veranstalter – einschliesslich Gebühren, Zahlungsabwicklung, Auszahlungen und Rückerstattungen.
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Anbieterin
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten einerseits für Personen, die über EVANU Tickets bestellen oder nutzen («Ticketkäufer»), und andererseits für natürliche oder juristische Personen, die EVANU mit Ticketing-Dienstleistungen für einen Event beauftragen («Veranstalter»).
EVANU ist ein Angebot der 2impress GmbH, Talacher 36, 8627 Grüningen, Schweiz, UID-Nr. CHE-418.128.593 («EVANU»).
Ein individuelles Angebot, eine Auftragsbestätigung, eine besondere Preisvereinbarung oder ein separater Vertrag mit einem Veranstalter geht diesen AGB vor. Für Ticketkäufer können zusätzlich klar bezeichnete eventbezogene Bedingungen des jeweiligen Veranstalters gelten. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Mit der Bestellung eines Tickets beziehungsweise mit der Beauftragung oder Nutzung der Ticketing-Dienstleistungen werden diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
2. Rolle von EVANU und Veranstalter
EVANU stellt die technische Ticketing-Infrastruktur bereit und kann im Auftrag des Veranstalters insbesondere Eventseiten, Bestellprozesse, Ticketausstellung, Zahlungsabwicklung, Abrechnung, Support, Gutscheine, Einlasskontrolle und weitere vereinbarte Funktionen betreiben.
Vertragspartner für die Durchführung des Events und die mit dem Ticket versprochene Veranstaltungsleistung ist grundsätzlich der beim Event bezeichnete Veranstalter. EVANU ist nur dann selbst Veranstalter, wenn dies beim betreffenden Event ausdrücklich angegeben wird.
Der Veranstalter ist insbesondere für Programm, Besetzung, Zeitpunkt, Veranstaltungsort, Kapazität, Preisgestaltung, Sicherheit, Altersvorgaben, Barrierefreiheit, behördliche Bewilligungen, Abgaben, Urheber- und Aufführungsrechte sowie die tatsächliche Durchführung des Events verantwortlich.
EVANU handelt bei der Entgegennahme und Weiterleitung von Ticketzahlungen als technische Abwicklungs- und Inkassostelle im Auftrag des Veranstalters. Dadurch wird EVANU nicht selbst Schuldnerin der Veranstaltungsleistung und übernimmt keine Finanzierungspflicht für Verpflichtungen des Veranstalters.
3. Veranstalterkonto und Mitwirkungspflichten
Der Veranstalter muss bei der Anmeldung und während der Vertragsdauer vollständige, aktuelle und wahrheitsgemässe Angaben machen. Dazu gehören insbesondere Name beziehungsweise Firma, Kontaktangaben, Rechnungsadresse, Bankverbindung, Eventdaten, Ticketkategorien, Preise und steuerlich relevante Angaben.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Handlungen, die über ein Veranstalterkonto vorgenommen werden, gelten dem betreffenden Veranstalter als zugerechnet, soweit er nicht nachweist, dass EVANU den unbefugten Zugriff zu vertreten hat.
Der Veranstalter prüft sämtliche von EVANU eingerichteten Inhalte, Preise, Kontingente, Zahlungsarten, Eventdaten, Ticketvorlagen und Einlassinformationen vor der Freigabe beziehungsweise vor Verkaufsbeginn. Fehler oder Abweichungen sind EVANU unverzüglich zu melden.
Der Veranstalter darf über EVANU keine rechtswidrigen, irreführenden, diskriminierenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte oder Events anbieten. EVANU kann betroffene Inhalte sperren, den Verkauf unterbrechen oder einen Auftrag ablehnen, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Rechtsverstoss, Missbrauch, Betrug oder ein erhebliches Ausfallrisiko besteht.
4. Bestellung und Vertragsabschluss beim Ticketkauf
Die Darstellung eines Events und der verfügbaren Tickets stellt grundsätzlich eine Einladung zur Bestellung dar. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Ticketkäufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Tickets ab.
Vor dem Absenden der Bestellung kann der Ticketkäufer seine Angaben und die ausgewählten Tickets prüfen und korrigieren. Nach Eingang der Bestellung wird eine elektronische Bestätigung versandt.
Der Vertrag über die Veranstaltungsleistung kommt mit der Bestellbestätigung, der Zahlungsbestätigung, der Zustellung des Tickets oder einer anderen ausdrücklichen Annahmeerklärung zustande. Bei einzelnen Bezahlarten kann der Vertrag bereits vor dem tatsächlichen Zahlungseingang zustande kommen; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
EVANU und der Veranstalter können Bestellmengen begrenzen oder Bestellungen ablehnen beziehungsweise stornieren, insbesondere bei offensichtlichen Preis- oder Systemfehlern, missbräuchlicher Bestellung, Überschreitung von Bezugslimiten, fehlender Zahlung oder begründetem Betrugsverdacht. Bereits geleistete Zahlungen werden in einem solchen Fall zurückerstattet, soweit kein Gegenanspruch besteht.
Der Ticketkäufer ist dafür verantwortlich, dass die bei der Bestellung angegebenen Daten, insbesondere die E-Mail-Adresse, vollständig und korrekt sind.
5. Ticketpreise und Bezahlung
Für Ticketkäufer gilt der im Bestellprozess angezeigte Gesamtpreis in Schweizer Franken. Der angezeigte Preis enthält die gesetzlich geschuldeten öffentlichen Abgaben sowie sämtliche nicht frei wählbaren Zuschläge. EVANU-Ticketinggebühren des Veranstalters werden dem Ticketkäufer nicht nachträglich als obligatorischer Zuschlag auf den angepriesenen Ticketpreis aufgerechnet.
Der Veranstalter darf seine eigenen Ticketingkosten bei der ursprünglichen Festlegung des Ticketpreises wirtschaftlich berücksichtigen. Der Ticketkäufer bezahlt jedoch höchstens den vor Vertragsabschluss klar angezeigten Gesamtpreis zuzüglich ausdrücklich gewählter, fakultativer Zusatzleistungen.
Die verfügbaren Bezahlarten werden beim jeweiligen Event angezeigt. Je nach gewähltem Ticketingmodell können insbesondere QR-Rechnung, TWINT sowie Kredit- oder Debitkarte angeboten werden.
Die Zahlung ist gemäss der gewählten Bezahlart und der angegebenen Zahlungsfrist fällig. Bei QR-Rechnung kann die Bestellung beziehungsweise das Ticket bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung gesperrt oder storniert werden. Kosten einer Rücklastschrift, eines fehlgeschlagenen Zahlungseinzugs oder einer ungerechtfertigten Zahlungsanfechtung können der verursachenden Partei weiterbelastet werden.
Zahlungsdienstleister können Zahlungen nach ihren eigenen Sicherheits- und Prüfregeln ablehnen oder verzögern. EVANU hat keinen Anspruch darauf, dass ein bestimmtes Zahlungsmittel jederzeit verfügbar ist.
6. Zustellung und Verwendung der Tickets
Tickets werden grundsätzlich digital an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse zugestellt oder im Kundenkonto bereitgestellt. Der Ticketkäufer ist dafür verantwortlich, auch den Spam- oder Junk-Ordner zu kontrollieren und das Ticket rechtzeitig vor dem Event abrufbar zu halten.
Jedes Ticket enthält einen eindeutigen Ticket- oder QR-Code und berechtigt grundsätzlich zu einem einmaligen Eintritt. Beim Einlass ist der zuerst erfolgreich geprüfte beziehungsweise gescannte Code massgebend.
Tickets dürfen nicht verändert, unzulässig vervielfältigt, technisch manipuliert oder missbräuchlich verwendet werden. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, Fälschung, Mehrfachnutzung oder unrechtmässige Beschaffung können Tickets gesperrt und der Zutritt verweigert werden.
Der Verlust einer E-Mail oder eines Ausdrucks hebt die Zahlungspflicht nicht auf. Kann die Bestellung anhand der Bestelldaten eindeutig zugeordnet werden, bemüht sich EVANU um eine erneute Zustellung.
7. Personalisierte Tickets, Weitergabe und Weiterverkauf
Ist ein Ticket personalisiert, kann beim Einlass ein Identitätsnachweis verlangt werden. Eine Weitergabe oder Namensänderung ist nur zulässig, wenn dies beim Event vorgesehen oder vom Veranstalter genehmigt wird.
Nicht personalisierte Tickets dürfen grundsätzlich weitergegeben werden, sofern beim jeweiligen Event nichts anderes angegeben ist. Der Ticketkäufer trägt das Risiko, wenn derselbe Ticketcode mehreren Personen zugänglich gemacht wird.
Ein gewerbsmässiger, spekulativer oder missbräuchlicher Weiterverkauf, insbesondere zu überhöhten Preisen oder unter irreführender Verwendung von Namen, Marken oder Eventinformationen, kann untersagt werden. In begründeten Fällen können betroffene Tickets gesperrt werden.
8. Kein allgemeines Widerrufsrecht
Nach Schweizer Recht besteht bei Onlinekäufen grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Mit Abschluss der Bestellung ist der Ticketkauf verbindlich.
Eine Rückgabe, Stornierung oder ein Umtausch durch den Ticketkäufer ist deshalb ausgeschlossen, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich eine freiwillige Rückgabemöglichkeit anbietet, einer Rückerstattung im Einzelfall zustimmt oder zwingendes Recht eine Rückerstattung verlangt.
Krankheit, Unfall, Terminüberschneidungen, Reisehindernisse oder andere persönliche Verhinderungsgründe begründen ohne besondere Zusage des Veranstalters keinen Anspruch auf Rückerstattung. Der Abschluss einer privaten Annullationskostenversicherung liegt in der Verantwortung des Ticketkäufers.
9. Änderungen, Verschiebung und Absage eines Events
Programm-, Besetzungs-, Ablauf-, Zeit- oder Ortsänderungen können vorgenommen werden, wenn sie für die Durchführung des Events erforderlich und unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketkäufer zumutbar sind. Geringfügige oder zumutbare Änderungen begründen grundsätzlich keinen Rückerstattungsanspruch.
Bei einer Verschiebung behalten Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Der Veranstalter entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, ob und innerhalb welcher Frist eine Rückgabe, Umbuchung oder andere Lösung angeboten wird, und informiert die Ticketkäufer über das Vorgehen.
Bei einer vollständigen Absage richten sich Rückerstattungsansprüche grundsätzlich gegen den Veranstalter. EVANU kann die Kommunikation und Rückabwicklung im Auftrag des Veranstalters durchführen, ist jedoch nicht verpflichtet, Rückerstattungen aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren oder zu bezahlen.
Der Veranstalter stellt EVANU die für Rückerstattungen benötigten Mittel rechtzeitig zur Verfügung. EVANU ist berechtigt, Rückerstattungen, Rückbelastungen und damit verbundene Kosten mit noch nicht ausbezahlten Ticketgeldern oder anderen Forderungen des Veranstalters zu verrechnen.
Persönliche Aufwendungen wie Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Versicherungen oder sonstige Folgekosten werden weder von EVANU noch vom Veranstalter ersetzt, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
10. Rückerstattungen und Stornierungen
Rückerstattungen werden grundsätzlich nur auf Anweisung oder mit Zustimmung des Veranstalters, aufgrund einer von ihm veröffentlichten Rückgaberegel oder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung vorgenommen. EVANU darf einen entsprechenden Nachweis oder eine eindeutige Freigabe verlangen.
Eine Rückerstattung erfolgt nach Möglichkeit an das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel und an den ursprünglichen Besteller. Mit der Rückerstattung werden die betroffenen Tickets vollständig oder im Umfang der Rückerstattung ungültig.
Bei einer vom Ticketkäufer verlangten und vom Veranstalter freiwillig genehmigten Rückerstattung wird eine Bearbeitungsgebühr von derzeit CHF 5.– pro Rückerstattungsauftrag beziehungsweise Bestellung vom Rückerstattungsbetrag abgezogen. Die Gebühr fällt nicht pro einzelnes Ticket an, sofern mehrere Tickets derselben Bestellung gemeinsam im selben Vorgang rückerstattet werden.
Verlangt oder veranlasst der Veranstalter eine Rückerstattung ohne persönlichen Stornierungsgrund des Ticketkäufers, wird die Bearbeitungsgebühr dem Veranstalter belastet und nicht vom Rückerstattungsbetrag des Ticketkäufers abgezogen. Für die vollständige Absage eines Events gelten die gesondert vereinbarten beziehungsweise in der beim Vertragsabschluss geltenden Preisliste ausgewiesenen Rückabwicklungsbedingungen.
Die ursprüngliche EVANU-Ticketinggebühr gilt mit erfolgreicher Abwicklung und Ticketausstellung als verdient und bleibt bei einer freiwilligen Einzelrückerstattung grundsätzlich geschuldet. Bei vollständiger Eventabsage richtet sich eine allfällige Gutschrift der ursprünglichen Ticketinggebühr nach dem individuellen Angebot beziehungsweise der bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste.
Nicht rückvergütete oder zusätzlich anfallende Gebühren von Zahlungsdienstleistern, Banken oder Kartenorganisationen trägt diejenige Partei, welche nach diesen AGB oder der anwendbaren Rückerstattungsregel die Kosten der Rückabwicklung zu tragen hat. Zwingende gesetzliche Ansprüche der Ticketkäufer bleiben vorbehalten.
Die technische Verarbeitung einer Rückerstattung kann je nach Zahlungsmittel, Bank oder Zahlungsdienstleister mehrere Werktage dauern. EVANU hat auf die bankseitige Gutschrift nach ordnungsgemässer Auslösung keinen Einfluss.
11. Ticketingmodelle und Preisgrundsätze für Veranstalter
Das für einen Event geltende Ticketingmodell, die enthaltenen Leistungen und die Gebühren ergeben sich aus dem von EVANU bestätigten Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Veranstalterkonto oder der beim Vertragsabschluss angezeigten Preisliste.
Die gegenüber Veranstaltern angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise einschliesslich einer allfällig gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Wird keine Mehrwertsteuer geschuldet, entsteht daraus kein Anspruch auf einen zusätzlichen Preisabzug.
EVANU-Gebühren werden vom Veranstalter getragen. Sie dürfen dem Ticketkäufer nicht nachträglich als obligatorischer EVANU-, Service-, Zahlungs- oder Bearbeitungszuschlag auf den bereits angepriesenen Ticketpreis aufgerechnet werden.
Ein Wechsel des Ticketingmodells nach Beginn des Ticketverkaufs ist nur mit Zustimmung von EVANU möglich. EVANU kann einen Wechsel ablehnen oder von einer technischen und finanziellen Schlussabrechnung des bisherigen Modells abhängig machen.
Individuelle Zusatzleistungen, besondere Integrationen, manuelle Datenbereinigungen, nachträgliche Umbauten, Spezialauswertungen oder ausserordentlicher Support können separat offeriert und verrechnet werden.
12. EVANU Lite
EVANU Lite ist das vereinfachte Ticketingmodell für Events, bei denen ausschliesslich die Bezahlung per QR-Rechnung angeboten wird. TWINT, Kreditkarte, Debitkarte und andere Online-Zahlungsmittel sind in EVANU Lite nicht enthalten.
EVANU Lite kann nur verwendet werden, wenn der angepriesene reguläre Bruttopreis jeder kostenpflichtigen Ticketkategorie höchstens CHF 45.– pro Ticket beträgt. Ein später im Checkout angewendeter Rabatt, Gutschein oder Aktionscode reduziert den für diese Preisgrenze massgebenden angepriesenen Ticketpreis nicht.
Für EVANU Lite gelten pro technisch separat geführtem Event folgende Pauschalen:
- bis und mit 200 verkaufte Tickets: CHF 200.–
- 201 bis und mit 500 verkaufte Tickets: CHF 300.–
- 501 bis und mit 1’000 verkaufte Tickets: CHF 500.–
- ab 1’001 verkauften Tickets: CHF 900.–
Massgebend ist die Anzahl der über EVANU tatsächlich verkauften, bezahlten und nicht vollständig rückerstatteten Tickets. Vollständig stornierte oder vollständig rückerstattete Tickets sowie ausdrücklich als interne Testtickets bezeichnete Tickets werden nicht mitgezählt. Rabatte ändern die Anzahl der verkauften Tickets nicht.
Die endgültige Pauschale wird nach Abschluss des Verkaufs beziehungsweise nach dem Event anhand der erreichten Stufe bestimmt. Bereits gestellte Teil- oder Akontorechnungen können mit der Schlussabrechnung angepasst werden. Beim Überschreiten einer Stufe gilt die nächsthöhere Pauschale für den gesamten betreffenden Event.
Die Verarbeitung von QR-Rechnungen ist in den genannten EVANU-Lite-Pauschalen enthalten. Es fällt im Standardumfang keine zusätzliche Gebühr von CHF 0.40 pro verkauftem Ticket an, sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Werden entgegen den Voraussetzungen von EVANU Lite Ticketpreise über CHF 45.– verwendet oder zusätzliche Online-Zahlungsmittel aktiviert, kann EVANU den Event nach vorgängiger Mitteilung ab Verkaufsbeginn dem prozentualen Ticketingmodell gemäss Ziffer 13 unterstellen oder die Differenz gemäss dem vereinbarten Angebot nachbelasten.
13. Prozentuales Ticketingmodell
Im prozentualen Ticketingmodell können je nach technischer Verfügbarkeit QR-Rechnung, TWINT sowie Kredit- und Debitkarten angeboten werden. Die EVANU-Gebühr beträgt im Standardmodell 4 % der massgebenden Ticketpreise und wird vom Veranstalter getragen.
Berechnungsgrundlage ist für jedes verkaufte Ticket der beim betreffenden Event für die gewählte Ticketkategorie angepriesene Bruttopreis einschliesslich einer allfällig enthaltenen Mehrwertsteuer und obligatorischer Preisbestandteile.
Nachträglich angewendete Rabatte, Gutschein- oder Promocodes, manuelle Preisnachlässe und vergleichbare Vergünstigungen reduzieren die Berechnungsgrundlage der EVANU-Gebühr nicht. Wird eine Ticketkategorie von Beginn weg zu einem tieferen, klar angepriesenen Preis angeboten, ist dieser tiefere Preis massgebend.
Ausdrücklich als interne Test- oder Administrationsbuchung bezeichnete und von EVANU anerkannte Tickets können von der Gebührenberechnung ausgenommen werden. Andere kostenlos oder mit einem 100-%-Gutschein ausgegebene Tickets gelten gebührenrechtlich als Tickets zum angepriesenen Preis, sofern EVANU nicht schriftlich etwas anderes bestätigt.
Die Gebühr wird auf Rappen genau berechnet und auf Ebene der Abrechnung kaufmännisch gerundet. Technisch bedingte Rundungsdifferenzen von einzelnen Rappen können in der Gesamtabrechnung ausgeglichen werden.
Gebühren und Kosten der eingesetzten Zahlungsdienstleister sind mit der 4-%-EVANU-Gebühr nur insoweit abgegolten, als dies im individuellen Angebot oder in der bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste ausdrücklich vorgesehen ist. Ausserordentliche Rückbelastungs-, Streitfall-, Währungs- oder Fremdkosten können separat weiterbelastet werden.
14. Zahlungsabwicklung, Konto und Auszahlungen
Ticketzahlungen können über ein von EVANU geführtes Abwicklungs- beziehungsweise Bankkonto oder über angebundene Zahlungsdienstleister entgegengenommen werden. Die vereinnahmten Ticketgelder sind wirtschaftlich dem jeweiligen Veranstalter zugeordnet; die eigene Vergütung von EVANU besteht aus den vereinbarten Gebühren und Zusatzkosten.
EVANU erstellt grundsätzlich monatliche Abrechnungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden im betreffenden Kalendermonat eingegangene und definitiv verbuchte Ticketzahlungen der Monatsabrechnung zugeordnet. Eventdatum und Durchführungsstatus sind für diese zeitliche Zuordnung grundsätzlich nicht massgebend.
Die Auszahlung erfolgt nach Abzug beziehungsweise Verrechnung der vereinbarten EVANU-Gebühren, Rückerstattungen, Rückbelastungen, Zahlungsdienstleisterkosten, offenen Forderungen und gesetzlich erforderlichen Rückstellungen auf das vom Veranstalter bestätigte Bankkonto.
Der Veranstalter muss eine korrekte und auf ihn beziehungsweise die berechtigte Organisation lautende Bankverbindung angeben. EVANU darf eine Auszahlung bis zur erfolgreichen Identitäts-, Berechtigungs- oder Bankprüfung zurückhalten.
EVANU kann angemessene Beträge vorübergehend zurückbehalten, wenn Rückerstattungen, Rückbelastungen, Betrugsfälle, ungewöhnliche Transaktionen, eine Eventabsage, eine behördliche Anordnung, eine Vertragsverletzung oder ein konkretes Ausfallrisiko zu erwarten sind. Ein Anspruch auf Verzinsung zurückbehaltener oder noch nicht fälliger Beträge besteht nicht.
Reicht das vorhandene Guthaben des Veranstalters zur Deckung von Rückerstattungen, Rückbelastungen oder Gebühren nicht aus, hat der Veranstalter den Fehlbetrag innert der von EVANU gesetzten Frist zu bezahlen. EVANU kann den Betrag mit künftigen Einnahmen verrechnen und weitere Ticketverkäufe oder Auszahlungen bis zur Deckung aussetzen.
Der Veranstalter ist für die korrekte steuerliche, buchhalterische und sozialversicherungsrechtliche Behandlung seiner Ticketumsätze selbst verantwortlich. EVANU schuldet auf den Ticketumsätzen des Veranstalters keine Steuerberatung und übernimmt keine Gewähr für deren individuelle steuerliche Qualifikation.
15. Rückbelastungen, Zahlungsstreitigkeiten und Missbrauch
Wird eine Zahlung durch einen Ticketkäufer, eine Bank, einen Zahlungsdienstleister oder ein Kartenunternehmen angefochten oder zurückbelastet, darf EVANU die betroffene Bestellung und die dazugehörigen Tickets sperren.
Der Veranstalter stellt EVANU die für die Bearbeitung eines Zahlungsstreits benötigten Informationen und Nachweise unverzüglich zur Verfügung. EVANU kann den Veranstalter bei der Abwehr unterstützen, schuldet jedoch keinen bestimmten Ausgang des Verfahrens.
Der zurückbelastete Betrag, nicht rückvergütete Zahlungsdienstleisterkosten, Streitfallgebühren und die bereits verdiente EVANU-Gebühr können dem Veranstalter belastet oder mit dessen Guthaben verrechnet werden, soweit die Rückbelastung nicht nachweislich durch eine von EVANU zu vertretende technische Fehlbuchung verursacht wurde.
Bei begründetem Verdacht auf Betrug, Geldwäscherei, missbräuchliche Bestellungen, Umgehung von Gebühren oder sonstige rechtswidrige Nutzung darf EVANU Transaktionen prüfen, Auszahlungen zurückhalten, Zugänge sperren und die erforderlichen Informationen an zuständige Stellen oder Zahlungsdienstleister übermitteln.
16. Einlass, Kapazität und Hausordnung
Beim Einlass können Ticket, Identitätsnachweis und gegebenenfalls weitere für den Event vorgeschriebene Nachweise kontrolliert werden.
Die Hausordnung, Sicherheitsanweisungen, Altersbestimmungen und Weisungen des Veranstalters beziehungsweise des Veranstaltungsortes sind einzuhalten.
Bei einem Verstoss gegen Sicherheitsvorgaben, missbräuchlicher Ticketnutzung, Gewalt, Belästigung oder anderem unzumutbarem Verhalten kann der Zutritt verweigert oder eine Person vom Event ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht.
Der Veranstalter ist für korrekt erfasste Kapazitäten und Kontingente verantwortlich. EVANU bemüht sich, technische Überverkäufe zu verhindern, kann jedoch bei zeitgleichen Transaktionen, fehlerhaften Fremdsystemen oder manuellen Eingriffen keine absolut lückenlose Vermeidung garantieren. Bei einer Überschreitung entscheidet der Veranstalter über Ersatzplätze oder Rückerstattung.
17. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen der Plattform
EVANU ist bestrebt, die Plattform zuverlässig und sicher zu betreiben. Eine ununterbrochene, jederzeit fehlerfreie oder mit jedem Endgerät kompatible Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.
EVANU darf Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Anpassungen und Weiterentwicklungen vornehmen. Planbare Arbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass laufende Verkäufe und Events möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Funktionen können geändert, ersetzt oder eingestellt werden, wenn dies aus Sicherheits-, Rechts-, Kompatibilitäts- oder Betriebsgründen erforderlich ist. Wesentliche vertraglich zugesicherte Leistungen werden nicht ohne sachlichen Grund entzogen; bei dauerhaften wesentlichen Einschränkungen werden angemessene Ersatzlösungen geprüft.
Der Veranstalter sorgt für geeignete Endgeräte, Internetzugang, aktuelle Browser, funktionierende Druck- und Scanlösungen sowie geschultes Einlasspersonal. Für lokale Geräte-, Netzwerk- oder Bedienungsprobleme ist EVANU nicht verantwortlich.
18. Inhalte, Rechte und Referenznutzung
Der Veranstalter garantiert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Logos, Marken, Videos und sonstigen Inhalten verfügt und deren Nutzung durch EVANU im Rahmen der Ticketing-Dienstleistungen zulässig ist.
Der Veranstalter räumt EVANU für die Vertragsdauer die erforderlichen, nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte ein, um Eventseiten, Tickets, E-Mails, Übersichten, Scanneransichten und Werbemittel gemäss Auftrag zu erstellen, zu speichern, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
Der Veranstalter hält EVANU im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Veranstalter zu vertretenden Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte oder die Durchführung des Events beruhen.
EVANU darf den Namen und das öffentlich verwendete Logo des Veranstalters beziehungsweise Events als sachliche Referenz nennen, sofern der Veranstalter dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht oder schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
19. Haftung
EVANU haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von EVANU verursacht wurden, sowie in den Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EVANU nur für direkte und vorhersehbare Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und höchstens bis zum Betrag der für den betroffenen Event an EVANU bezahlten oder geschuldeten Gebühren. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bleiben weitergehende zwingende Rechte vorbehalten.
Im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Reputationsschäden, Datenverluste, vergebliche Aufwendungen oder Ansprüche Dritter.
EVANU haftet insbesondere nicht für Programm, Durchführung, Änderung, Verschiebung oder Absage eines Events, für Handlungen des Veranstalters, für die Einhaltung der Hausordnung oder für Leistungen Dritter, soweit EVANU diese Umstände nicht selbst zu vertreten hat.
Für vorübergehende technische Unterbrüche, Netzausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen, Störungen von Zahlungsdienstleistern, Hosting-Anbietern oder anderen Dritten sowie Ereignisse höherer Gewalt wird im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung übernommen.
Der Veranstalter haftet für Schäden und Ansprüche, die aus seinen falschen Angaben, unzulässigen Inhalten, fehlenden Rechten, unzureichenden Bewilligungen, fehlerhaften Preis- oder Kapazitätsangaben, der Eventdurchführung oder einer von ihm veranlassten Rückerstattung entstehen.
20. Datenschutz
Personendaten werden gemäss der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von EVANU und den anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeitet.
Für Bestellung, Zahlungsabwicklung, Ticketausstellung, Einlass, Support, Abrechnung und Eventdurchführung können die erforderlichen Bestell-, Zahlungs- und Teilnehmendendaten an den jeweiligen Veranstalter sowie an eingesetzte Zahlungs-, Hosting-, E-Mail-, Analyse- oder technische Dienstleister weitergegeben werden.
Veranstalter bearbeiten die ihnen zugänglich gemachten Personendaten in eigener Verantwortung nur für zulässige, eventbezogene Zwecke. Sie treffen angemessene technische und organisatorische Schutzmassnahmen und beachten Lösch-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten.
Die Datenschutzerklärung ist unter evanu.ch/datenschutz abrufbar.
21. Support und Beanstandungen
Fragen zur Bestellung oder zum Ticket können über hallo@evanu.ch, über die Kontaktseite oder über einen von EVANU bereitgestellten Supportkanal eingereicht werden.
Beanstandungen sind möglichst rasch und unter Angabe der Bestellnummer, des Events, der verwendeten E-Mail-Adresse und einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden. Bei technischen Problemen sind nach Möglichkeit Screenshots, Zeitpunkt, Gerät und Browser anzugeben.
Fragen zu Programm, Durchführung, Veranstaltungsort, Rückgabeentscheid oder Hausordnung können an den beim Event bezeichneten Veranstalter verwiesen werden.
Abrechnungen gelten als genehmigt, wenn der Veranstalter nicht innert 30 Tagen nach Bereitstellung begründet widerspricht. Offensichtliche Rechen- oder Zuordnungsfehler können auch danach berichtigt werden.
22. Vertragsdauer, Sperrung und Beendigung
Der Vertrag mit einem Veranstalter beginnt mit der Annahme des Angebots, der Auftragsbestätigung oder der Freischaltung des Ticketingprojekts und dauert bis zur vollständigen Abwicklung und Schlussabrechnung des betreffenden Events, sofern keine länger dauernde Zusammenarbeit vereinbart wurde.
Vor Verkaufsbeginn kann ein Auftrag nach den vereinbarten Bedingungen beendet werden. Nach Beginn des Ticketverkaufs ist eine ordentliche Beendigung nur möglich, wenn die Interessen der Ticketkäufer gewahrt, offene Bestellungen abgewickelt und sämtliche Kosten, Gebühren und Rückerstattungsrisiken gedeckt sind.
EVANU kann Leistungen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung sperren oder den Vertrag beenden, insbesondere bei Zahlungsverzug, falschen Angaben, Rechtsverletzungen, Betrugsverdacht, erheblichem Sicherheitsrisiko, fehlenden Bewilligungen, Insolvenzgefahr oder schwerwiegender Verletzung dieser AGB.
Bestimmungen über Gebühren, Abrechnung, Rückerstattungen, Haftung, Datenschutz, Rechte Dritter und Gerichtsstand gelten über das Vertragsende hinaus, soweit ihr Zweck dies erfordert.
23. Änderungen der AGB und Preise
EVANU kann diese AGB anpassen, wenn sich Leistungen, Systeme, Geschäftsmodelle, Kostenstrukturen oder rechtliche Anforderungen ändern.
Für einen Ticketkauf gilt grundsätzlich die Fassung, die zum Zeitpunkt der Bestellung einbezogen wurde. Für einen bereits bestätigten Veranstalterauftrag gelten Preis- und Vertragsänderungen nicht rückwirkend, sofern nicht zwingendes Recht, eine ausdrücklich vereinbarte Preisanpassung oder eine nachträglich bestellte Zusatzleistung etwas anderes verlangt.
Änderungen für laufende, auf Dauer angelegte Veranstalterverträge werden in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Veranstalter einer wesentlichen Änderung, kann er den Dauervertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens beenden; bereits bestätigte Events werden nach den bisher vereinbarten Bedingungen zu Ende geführt, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.
Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht.
24. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, soweit deren Ausschluss zulässig ist.
Für Streitigkeiten mit Veranstaltern ist ausschliesslicher Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der 2impress GmbH. EVANU ist berechtigt, einen Veranstalter auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.
Für Ticketkäufer gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere die besonderen Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt im Verhältnis zu Veranstaltern eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt; gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gilt die gesetzliche Regelung.
Das Unterlassen oder die verspätete Ausübung eines Rechts durch EVANU stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten des Veranstalters aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von EVANU.
Fragen zu den AGB?
